AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1   Allgemeines – Geltungsbereich

       1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs

            (BGB), juristische Personen des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens.

       2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei

             Kenntnis nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

 §2   Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn

     der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält.

     Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der

     Arbeiten erhalten hat.

 2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen

     bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im

     Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

§3   Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werksleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als

     auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich –

     spätestens bei Ingebrauchnahme- schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und

     Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

 2. Werden vom Auftraggeber bei der Vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise

     Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel  

     und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen

     über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den

     Auftraggeber weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt,

    wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw.

    Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 3.   Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer

      Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der

      Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag

      kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen

      Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

 4.   Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die

      Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und wird

      auf zwei Monatsvergütungen begrenzt.

 §4    Aufmaß

1.   Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß der allgemeinen

              Bedingungen des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt worden.

 §5    Preise

1.    Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des

               Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und

               steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise

               entsprechend.

 §6    Sicherheitseinbehalt

        1.    Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen

               Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§7    Haftung

1.   Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der

               Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

               Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis        

               auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftraggeber nicht unverzüglich gemeldet werden,

               entfällt die Haftung.

            2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen  Bestimmungen.

 §8    Zahlungsbedingungen

1.    Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar.        

        2.    Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem

               jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weitere

               Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 §9    Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

 §10   Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des

         Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet

         werden.

 §11   Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An

          Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der

          ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.